Auswahl des richtigen Feuerlöschers!

Mit der Auswahl des richtigen Löschmittels fällt und steht jede Brandbekämpfung. Vor dem Kauf eines Feuerlöschers ist also entscheidend zu wissen, welche Stoffe in der gewohnten Umgebung brandgefährdet sind. Diese Stoffe werden in so genannte Brandklassen unterteilt:

Brennbare feste Stoffe z.B. Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Einsetzbare Feuerlöscher: Wasserlöscher, Schaumlöscher, Pulverlöscher der für die Brandklasse A geeignet ist! (siehe Aufdruck)

Brennbare flüssige und flüssig werdende Stoffe z.B. Benzin, Benzol, Öle, Fette, Lacke, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin, Einsetzbare Feuerlöscher: Schaumlöscher, Pulverlöscher der für die Brandklasse B geeignet ist! (siehe Aufdruck), Kohlendioxid-Löscher (CO2).

Brennbare gasförmigen Stoffe z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas,
Einsetzbare Feuerlöscher: Pulverlöscher der für die Brandklasse C geeignet ist! (siehe Aufdruck), Kohlendioxid-Löscher (CO2).

Brennbare Metalle ausgenommen Alkalimetalle z.B. Aluminium, Magnesium und ihre Legierungen
Einsetzbare Feuerlöscher: Pulverlöscher der für die Brandklasse D geeignet ist! (siehe Aufdruck)

Jeder Feuerlöscher ist aber nur für bestimmte Brandklassen geeignet bzw. zugelassen. Nachfolgend können Sie erkennen, welcher Löscher für welchen Brand am besten geeignet ist. Falls gesetzliche Auflagen hinsichtlich der Geräte bzw. der geeigneten Größen zum Tragen kommen, sollten Sie immer Rat beim Fachhandel einholen, denn durch einen unzureichenden Brandschutz kann die Versicherung erlöschen:

Pulver mit
Glutbrand-
pulver (PG)

OK

OK

OK

NEIN

Pulver mit
Metallbrand-
pulver (PM)

NEIN

NEIN

NEIN

OK

Pulver mit
Spezial-
pulver (P)

NEIN

OK

OK

NEIN

Kohlen-
dioxid
(CO2)

NEIN

OK

NEIN

NEIN

Wasser
(W)

OK

NEIN

NEIN

NEIN

Schaum
(S)

OK

NEIN

NEIN

NEIN

Regelmäße Prüfung der Feuerlöscher nicht vergessen!

Nach der Norm soll alle zwei Jahre eine fachmännische Prüfung des Feuerlöschers durchgeführt werden. Nur so lässt sich die nötige Funktionssicherheit gewährleisten. Diese Regelung gilt für Aufladelöscher, bei denen sich das Treibgas in einem Behälter befindet und erst bei Auslösung in den Löschmitteltank strömt. Vorteil dieses Löschers ist, dass er nach Gebrauch wieder verwendet werden kann.

Vorsicht bei so genannten Dauerdrucklöschern, bei denen sich das Löschmittel und Treibgas im gleichen Behälter befinden. Diese Behälter müssen, nach der Druckbehälterverordnung, zusätzlich zu den oben genannten Prüfterminen, alle zehn Jahre durch Sachverständige (TÜV) geprüft werden.

Richtiges Verhalten im Brandfall!

Wie verhält man sich bei einem Brand?

Bevor es brennt:

Informieren Sie sich,

  • wie Sie von Ihrer Wohnung auf kürzestem Weg den Treppenraum erreichen.
  • jedes Gebäude hat einen oder mehrere Treppenräume. Treppenräume sind Rettungswege die ins Freie führen.
  • wo Sie den nächsten Telefon erreichen.
  • wo sich Feuerlöscher befinden und wie sie zu bedienen sind.
  • Achten Sie darauf,
    • daß Flure und Treppen stets frei von Kinderwägen, Fahrrädern, Pappkartons, Möbel oder ähnlichen sind.
    • Flure und Treppenhäuser sind Fluchtwege, die man bei Gefahr ungehindert nutzen können muß.
    • daß Türen in diesen Rettungswegen stets geschlossen - aber nicht geschlossen - gehalten werden.
    • Türen in Rettungswegen sind so konstruiert, daß sie im geschlossenen Zustand einer
      Rauch- und Brandausweitung Wiederstand leisten können.
    • daß die Sicherheitseinrichtungen Ihres Hauses nicht beschädigt werden.
    • daß Ihr Auto nicht in Feuerwehrzufahrten, vor oder gar auf Hydranten parken.
    • daß Kinder nicht mit Feuer, Zündhölzern oder den Sicherheitseinrichtungen spielen.

    Wenn es brennt

    Ruhe bewahren und keine Panik entstehen lassen ist oberstes Gebot.
    Feuerwehr alarmieren über Notruf oder Feuermelder.
    Beachten Sie dabei den Grundsatz der fünf "W:"

    Wer ruft an?
    Wo ist es passiert?
    Was ist passiert?
    Wie viele Menschen sind in Gefahr?
    Warten auf Rückfragen der Feuerwehr!

    Diesen Grundsatz sollten Sie auch befolgen, wenn Sie andere Rettungsdienste alarmieren!

    Den Brand bekämpfen sollten Sie nur, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr begeben.
    In Sicherheit bringen der Angehörigen und der eigenen Person geht jeder Brandbekämpfung vor.
    Warnen Sie auch Ihre Nachbarn und helfen sie Ihnen.
    Keine Aufzüge benutzen. Aufzüge können bei einem Brand zu einer tödlichen Falle werden.
    Fenster und Türen des brennenden Raumes schließen, um eine Ausweitung von Rauch und Feuer zu verhindern.
    Feuerwehr erwarten und ihr den nächsten Weg zur Brandstelle zeigen.
    Halten Sie die Schlüssel zu den Räumen bereit.

    Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen!

    Haben Sie noch Großmutters Worte im Ohr: "Eigener Herd ist Goldes wert"? Doch wie schnell wird er auch zum Brandherd.

    "Bei mir nicht", werden Sie jetzt sagen. Dennoch wird in Küchen von der Feuerwehr kräftig gelöscht. "Was kann denn in meiner Küche brennen?", fragen Sie. Eine ganze Menge, z.B. ihre Einbauschränke oder die Dunstabzugshaube, die bei manchen voller Fett sein soll.

    Gerade Fett ist eine der häufigsten Brandursachen in den Küchen. Wenn Sie Fett zu lange in Ihrer Pfanne oder dem Topf erhitzen, kann es passieren, daß es sich entzündet.

    Die Feuerwehr verzeichnet alljährlich schlimmste Verletzungen

    Der Siedepunkt von Frittierfett liegt im wesentlichen über 100° C. Die meisten Brände entstehen durch Überhitzung des Fettes. Brennendes Fett niemals versuchen, mit Wasser zu löschen.

    Bei einer Temperatur von 100° C wird aus Wasser Wasserdampf. Wird also ein Wasserstrahl in siedendes oder brennendes Fett gerichtet, kommt es zu einer schlagartigen Verdampfung des Wassers. Der Wasserdampf treibt das brennende Fett auseinander, vergrößert dessen Oberfläche und kann zur Explosion führen.

    Für die Bekämpfung gelten folgende Regeln:

    • Bei Fettbränden kein Wasser benutzen.
    • Dem Feuer die Sauerstoffzufuhr entziehen (Deckel).
    • Auf Augen- und Gesichtsschutz achten.

    Daher:

    • Friteusen müssen das VDE-Zeichen tragen.
    • Filter der Dunstabzugshauben regelmäßig überprüfen.
    • Friteusen sollten niemals unter eingeschalteten Dunstabzugshauben betrieben werden
    • Leichtflüchtige Fettbestandteile bilden mit ausreichender Luftverwirbelung leichtentzündliche Gemische. Auf Überhitzung des Frittierfetts achten; nur hochsiedende Fette, keinesfalls normales Haushaltsöl zum frittieren verwenden.

    Ausreichend erwärmtes Fritierfett hat Temperaturen von über 100° C. Wasser, z. B. in Form von Eis bei tiefgekühltem Frittiergut, in heißes Fett, verdampft es sofort. Dabei tritt eine erhebliche Volumenzunahme ein. Aus einem Liter Wasser entstehen etwa 1.700 Liter Wasserdampf. Es kommt zum eruptionsartigen Überschäumen des Fettes, das sich bei entsprechender Luftverwirbelung schlagartig entzünden kann (Fettexplosion).
    Bei Fondues, Raclettes, Feuerzangenbowlen u. a. werden die Öfen (Rechauds) mit Spiritus (Flammpunkt unter 12° C) betrieben. Der Umgang mit dieser leichtentzündlichen Flüssigkeit erfordert besondere Vorsicht. Niemals in noch heiße, ausgebrannte Behälter Brennstoffe nachgießen. Für alle Fälle immer ein angefeuchtetes Handtuch oder Küchentuch zum ersticken der Flammen bereithalten.

    Bei einer Brandausdehnung nicht lange zögern:
    Feuerwehrnotruf 112 !